Ziemlich

Frage

Sicherstellen, dass Flink als Lieferdienst weiterhin seinen eigenen E-Commerce-Tarifvertrag anwenden darf, da dieser besser zur Art der Dienstleistung passt als der Tarifvertrag für traditionelle stationäre Supermärkte

Vorgehensweise

  • Eine Koalition mit Partnern aus dem „Quick-Commerce“-Sektor bilden, die von denselben Vorschriften betroffen wären, und gemeinsam die breit getragene Botschaft vermitteln
  • Kontakte zu den relevanten Interessengruppen knüpfen

Ergebnis

Das Ministerium für Soziales und Arbeit hat festgelegt, dass der E-Commerce-Tarifvertrag weiterhin gilt.

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